Katalog in Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Online-Händlern müssen bei ihren Datenschutzerklärung Informationen über alle der nachstehenden Punkte geben:

Namen und die Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefon und Fax) des Händlers:

Andreas Treubert,
St.-Wendelin-Str. 6,
87480 Weitnau
Deutschland
E-Mail: info@one-folder.com

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Rechtsanwalt Andreas Fischer
Lange Str. 52,
76530 B.- Baden

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen:

die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Einwilligung oder gesetzlicher Erlaubnistatbestand), wobei zwischen verschiedenen Zwecken deutlich zu differenzieren ist:

Einwilligung des Nutzers bzw. des Kunden

wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

nicht anwendbar

gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (bei Weitergabe)

Falls Sie ein Bezahl-Abonnement abschließen, wird Ihr voller Name (Vor- und Nachname) und Ihre angegebenen Zahlungsdaten an Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015CW Amsterdam, NL weitergegeben, da dieser Dienstleister die Zahlungsabwicklung übernimmt.

gegebenenfalls die Absicht des Händlers, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist oder wo sie verfügbar sind

Falls Sie ein Bezahl-Abonnement abschließen, wird Ihr voller Name (Vor- und Nachname) und Ihre angegebenen Zahlungsdaten an Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015CW Amsterdam, NL weitergegeben, da dieser Dienstleister die Zahlungsabwicklung übernimmt.

Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer:

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten richtet sich grundsätzlich nach der Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung. Eine Löschung personenbezogener Daten ist vorgesehen nach Ablauf der Garantiefristen bzw. Gewährleistungsfristen bzw. gegebenenfalls auch der steuerlichen Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abgabenordnung.

Bestehen der Betroffenenrechte, also des Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 u. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO):

Sie haben ein Rechts auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 u. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

wenn die Verarbeitung auf einer wirksamen Einwilligung beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird:

Sie haben das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, gegebenenfalls eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einzureichen. Sie können sich dazu an das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht wenden, Promenade 27, 91522 Ansbach, Telefon: (0981) 53 – 1300, Telefax: (0981) 53 – 981300 E-Mail: poststelle@lda.bayern.de bzw. den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes

Ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte

Nicht anwendbar, es sei denn gemäß Sonderauftrag. Hier müsste der Aspekt des Datenschutzes gesondert geregelt werden.

Ob die Absicht besteht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden. Dann muss der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung gestellt werden.

Nicht anwendbar Es wird nicht beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden.

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